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| Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
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Die
Teilnahme an der Veranstaltung ist allen Bildungsinteressenten
möglich.
Sofern
für Veranstaltungen oder für Abschlussprüfungen
bestimmte Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen
bestehen, ist deren Erfüllung Voraussetzung für eine
Teilnahme. |
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Beginn
und Dauer der Veranstaltungen, Unterrichtsorte und –zeiten
sind dem Veranstaltungsprogramm zu entnehmen. Änderungen
des Veranstaltungsprogramms bleiben vorbehalten. |
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Die
Veranstaltungsgebühren sowie anfallende Lernmittelkosten
sind zu Beginn der Veranstaltung fällig und auf das ausgewiesene
Konto zu überweisen (1).
Die/der
Teilnehmende verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung.
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten
werden auf Wunsch der Teilnehmenden Ratenzahlungen vereinbart.
Die Raten sind monatlich im voraus zu entrichten.
Eine Verpflichtung zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren
besteht auch dann, wenn der Unterricht nicht oder nur teilweise
besucht wird. |
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| Liegen
für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen
vor, oder ist aus nicht von uns zu vertretenden Umständen
eine programmgemäße Durchführung der Veranstaltung
nicht möglich, so sind wir zur Durchführung nicht
verpflichtet.
Die angemeldeten Personen werden rechtzeitig vor dem geplanten
Veranstaltungsbeginn über
die Nichtdurchführung informiert (2). |
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| Ein
Rücktritt vom Vertrag ist bis zum Veranstaltungsbeginn
jederzeit möglich. Bei einem Rücktritt bis 6 Wochen
(3) vor Veranstaltungsbeginn wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr
von 25 € erhoben.(4)
Bei späterem Rücktritt wird eine angemessene Entschädigung erhoben
(5), soweit keine Ersatzteilnehmer zur Verfügung stehen. |
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Bei
längerfristigen Veranstaltungen ist
die Kündigung mindestens ¼-jährlich mit einer
Frist von 6 Wochen (6) möglich.
Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben davon
unberührt. |
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Die/der
Teilnehmende erklärt sich mit der
elektronischen Speicherung ihrer/seiner Daten einverstanden.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. |
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Hier
ist zu beachten, dass laut Gesetz (§ 614 BGB) für
Direktunterrichtsverträge (= Dienstleistungsverträge)
gilt, dass die Vergütung nach der Leistung der Dienste
zu entrichten ist und den Teilnehmenden durch die Vorauszahlung
keine unangemessene Benachteiligung entsteht (z.B. durch Beschneidung
des Zurückbehaltungsrechts oder Abwälzung des Konkursrisikos).. |
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Im
Interesse der Teilnehmenden ist eine Absage mindestens sieben
Tage vor dem geplanten Beginntermin wünschenswert. |
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Der
Zeitraum kann zugunsten der Teilnehmenden bis zum Veranstaltungsbeginn
verkürzt werden |
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Eine
Bearbeitungsgebühr soll sich nach den tatsächlich
angefallenen Kosten richten und nur den entstandenen Verwaltungsaufwand
decken (ca. 10,- bis 25,- €). |
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Eine
Entschädigung soll den nachweisbaren teilnehmerbezogenen
Aufwand der Bildungseinrichtung angemessen decken.
Sie kann ggf. bis zur vollen Veranstaltungsgebühr reichen. Sie darf nicht
pauschaliert werden und darf bei längerfristigen Veranstaltungen keinesfalls
die bis zum erstmöglichen Kündigungstermin (spätestens nach 6
Monaten) anfallenden Gesamtgebühren übersteigen. |
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Die
Kündigungsfrist sollte 2-6 Wochen betragen. Im Teilnehmerinteresse
können auch kürzere Kündigungszeiträume
(z.B. vierteljährlich) erwogen werden. |
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Teilnahmebedingungen Therapiegruppe |
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Die Teilnahme an der Gestalttherapiegruppe ist allen Interessierten offen. Die Anmeldung erfolgt über die Institutsleitung der Werkstatt Nord (Rosemarie Plag; Bert Reissner). Die Gruppenleitung berät den Teilnehmer über die fachliche Richtigkeit dieses therapeutischen Angebotes. |
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Eine regelmäßige Teilnahme an den therapeutischen Einheiten ist gewünscht und bestmöglich anzustreben. Ist eine Teilnahme zu unregelmäßig und fachlich nicht mehr zu vertreten, beendet die Gruppenleitung diese begleitende Arbeit und gibt Hinweise auf andere Angebote.
Der Gruppenteilnehmer kann mit einmonatiger Kündigungsfrist seine Teilnahme an der Therapiegruppe beenden. |
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Beginn und Dauer des therapeutischen Angebotes und ggf. Änderungen werden durch die Gruppenleitung und über die Informationen auf der Internetseite der Werkstatt Nord bekannt gegeben. |
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Die monatlichen Gebühren betragen 90.00 Euro und sind bis zum fünften des jeweiligen Monates auf das Geschäftskonto der Werkstatt Nord zu überweisen (Werkstatt Nord, KN 965543202, BLZ 20010020, Kennwort:Therapiegruppe). |
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Liegen für die Gruppenveranstaltung keine ausreichenden Anmeldungen vor, oder ist aus nicht von uns zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung der Veranstaltung unmöglich, so sind wir zur Durchführung nicht verpflichtet.
Die angemeldeten Personen werden rechtzeitig vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn über die Nichtdurchführung informiert. |
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